Norm
ZPO §228 B4Rechtssatz
Wenn das Urteil für die gegenwärtige Rechtslage der Parteien noch von Bedeutung erscheint, ist auch bei bereits beendeter Rechtsbeziehung das rechtliche Interesse anzuerkennen (hier Miteigentumsrecht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0039186Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2022