Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Durch die Manifestationsklage wird die Verjährung hinsichtlich der auf Grund der eidlichen Angabe begehrten Leistungen unterbrochen (hier: Hervorkommen von bei der Pflichtteilsausmessung zu berücksichtigenden Schenkungen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0034809Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018