Norm
StVO §20 IA10Rechtssatz
Für die Wahl der Geschwindigkeit ist nicht nur das eigene Abblendlicht, sondern auch das Licht aus anderen Lichtquellen von Bedeutung, doch ist, wenn andere Lichtquellen eine Rolle spielen, besondere Aufmerksamkeit erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0074669Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020