Norm
ABGB §1153 BRechtssatz
Gerade dann, wenn ein unkündbares Dienstverhältnis vorliegt, darf das dem Dienstgeber zustehende Direktionsrecht hinsichtlich der Verwendung des Dienstnehmers nicht zu eng umgrenzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0027942Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.06.2010