Norm
JN §1 CIXaRechtssatz
Das Gericht ist zur Entscheidung über einen Anspruch auf Übertragung eines schon erteilten Patentes - oder eines ideellen Anteiles an einem Patent - unzuständig, wenn dieser Anspruch darauf gestützt wird, daß die Erteilung des Patentes zu Unrecht erfolgt sei, weil der Anspruch auf Erteilung des Patentes ganz oder teilweise dem Kläger zugestanden sei (vgl Rsp 1934 Nr 64). - Ist aber das Erteilungsverfahren noch im Vorprüfungsstadium und steht dem Kläger daher weder der Einspruch nach § 58 Abs 2 Z 3 PatG noch die Aberkennungsklage nach § 29 Abs 1 Z 1 PatG zu, dann kann es ihm nicht verwehrt werden, seine behaupteten privatrechtlichen Ansprüche in einem möglichst frühen Zeitpunkt geltend zu machen, etwa - wenn die Voraussetzungen des § 228 ZPO zutreffen sollten - durch eine Feststellungsklage oder auch durch eine Leistungsklage, etwa durch eine Klage auf Abgabe von Willenserklärungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0045625Dokumentnummer
JJR_19670919_OGH0002_0040OB00338_6700000_001