Norm
StVO §76 Abs1 IRechtssatz
Der mit der Durchführung von Arbeiten zur Erhaltung der Straße befasste Arbeiter ist nicht den Regeln der StVO über den Fußgängerverkehr unterworfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0075503Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.06.2013