Norm
EKHG §6 Abs1Rechtssatz
Wird ein Kraftwagen aus einer Garage gestohlen und zu einer Schwarzfahrt benützt, dann liegt kein Verschulden des Kraftfahrzeughalters im Sinne des § 6 Abs 1 EKHG vor, wenn er den Kraftwagen auf Grund eines Garagierungsvertrages so eingestellt hat, daß dieser für den Verwahrer und seine Angestellten bewegbar blieb.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0058203Dokumentnummer
JJR_19670928_OGH0002_0020OB00264_6700000_001