Norm
AngG §25Rechtssatz
Die Unterstellung der Erkrankung eines Dienstnehmers unter die allgemeine Klausel des § 25 AngG ist nicht gerechtfertigt, da § 27 Z 5 AngG die Voraussetzungen festlegt, unter denen der Dienstgeber berechtigt ist, eine Entlassung des Dienstnehmers wegen Krankheit auszusprechen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, gesetzlicher Entlassungsgrund, wichtiger GrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0028573Dokumentnummer
JJR_19671003_OGH0002_0040OB00064_6700000_001