Norm
AußStrG §149Rechtssatz
Eine Abhandlung mit einer Person, die ihre Erbrechte auf ein formell ungültiges Testament gründet, kann, wenn dadurch einem zum Erben nicht Berufenen eingeantwortet wird, zur Nichtigkeit der Einantwortung führen. Die einem Nichtberufenen zugestellte Einantwortungsurkunde kann nicht in Rechtskraft erwachsen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0008147Dokumentnummer
JJR_19671004_OGH0002_0060OB00271_6700000_002