Norm
ZPO §396 ARechtssatz
Auch ein Versäumungsurteil ist für alle künftigen Entscheidungen über den gleichen Anspruch zwischen den nämlichen Personen maßgebend; es bindet sowohl das Gericht als auch die Parteien (hier: Wirkung einer V über eine Mietzinsklage im nachfolgenden Kündigungsprozeß nach § 19 Abs 2 Z 1 MG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0040762Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.05.2018