Norm
ABGB §971Rechtssatz
Die Überlassung einer Wohnung zur unentgeltlichen Benützung, aber mit einer zeitlichen Begrenzung (hier: Dauer eines Bedarfes) ist Leihe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0019106Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.12.2010