Norm
DSt 1872 §2 JRechtssatz
Ein Rechtsanwalt ist strafbar, wenn er in einem Strafverfahren, um die Bereitwilligkeit seines Mandanten zur Schadensgutmachung darzutun, eine Erklärung des Beschuldigten mit der "unwiderruflichen Anweisung" verfaßt, mit der Rente seines Mandanten zu den dort festgelegten Bedingungen so lange zu verfahren, bis sämtliche Gläubiger aus den ihm in diesem Verfahren zur Last gelegten Handlungen mit ihren Ansprüchen abgefunden sind, die Gelder aber in Wirklichkeit nicht zur Befriedigung der geschädigten Gläubiger verwendete. Ein Anwalt darf nichts tun, was mit dem Inhalt eines von ihm formulierten Schriftstückes in krassem Widerspruch steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0056990Dokumentnummer
JJR_19671016_OGH0002_000BKD00030_6700000_001