Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Disziplinarvergehen durch Vollmachtsüberschreitung, wenn ein Rechtsanwalt gegen den (zu vermutenden) Willen seines Klienten einen unbedingten Vergleich schließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0055431Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017