Norm
ZPO §103Rechtssatz
Eine Partei, die Einwendungen gegen eine Aufkündigung erhoben hat, muß ihre Urlaubsadresse im Geschäft hinterlassen, weil sie mit einer Streitverhandlung und einer gerichtlichen Vorladung zu rechnen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0036402Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010