Norm
ABGB §297aRechtssatz
Der Schutz des § 297 a ABGB gilt nur für bücherliche Berechtigte. Einem betreibenden Gläubiger gegenüber, der nicht Hypothekargläubiger ist, kann der Eigentümer von Maschinen auch ohne Anmerkung im Grundbuch sein Recht geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0009970Dokumentnummer
JJR_19671025_OGH0002_0030OB00107_6700000_001