Norm
AngG §1 IIRechtssatz
Bei einer Tätigkeit im Ausmaß von rund zwanzig Stunden in der Woche kann nicht von einer hauptsächlichen Inanspruchnahme der Erwerbstätigkeit im Sinne des § 1 Abs 1 AngG die Rede sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Zeit, Zeitaufwand, Arbeitszeit, Wochenstunden, Angestellte, TeilzeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0028040Dokumentnummer
JJR_19671031_OGH0002_0040OB00067_6700000_001