Norm
StGB §84 Abs2 Z2 ERechtssatz
Dem Begriff der Verabredung entspricht auch ein Einverständnis, das sich in der Tat vorangehenden konkludenten Handlungen ausdrückt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0092859Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.09.2020