Norm
BArbSchutzV §10 Abs2Rechtssatz
Grobe Fahrlässigkeit eines Zimmermannes, der nach vorheriger Abmahnung die Mitarbeiter seines Bruders im Gefahrenbereich einer Hochspannungsleitung duldet, ohne die Leitung stromlos zu machen oder sonstige Vorkehrungen zu treffen, um eine gefährliche Annäherung zu vermeiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0052271Dokumentnummer
JJR_19671109_OGH0002_0020OB00301_6700000_001