RS OGH 1967/11/14 8Ob306/67, 5Ob154/68, 1Ob640/89 (1Ob1533/89), 6Ob191/03m, 2Ob137/04t, 7Ob20/06a, 4

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Veröffentlicht am 14.11.1967
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Norm

ZPO §14 Bd

Rechtssatz

Einheitliche Streitpartei bei Räumungsklage gegen Ehegatten, wenn Gattin das Bestehen des Räumungsanspruches gegen ihren Mann begründet bestreitet und ihr Benützungsrecht von diesem ableitet.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 306/67
    Entscheidungstext OGH 14.11.1967 8 Ob 306/67
    Veröff: EFSlg 8872
  • 5 Ob 154/68
    Entscheidungstext OGH 10.07.1968 5 Ob 154/68
    Ähnlich; Veröff: SZ 41/95 = JBl 1969,97 = MietSlg 20675
  • 1 Ob 640/89
    Entscheidungstext OGH 06.09.1989 1 Ob 640/89
    Veröff: RZ 1990/32 S 76
  • 6 Ob 191/03m
    Entscheidungstext OGH 11.09.2003 6 Ob 191/03m
    Auch; Beisatz: Im vorliegenden Fall leitete der Beklagte sein Benützungsrecht nicht von dem anderen ab. (T1)
  • 2 Ob 137/04t
    Entscheidungstext OGH 17.06.2004 2 Ob 137/04t
    Beisatz: Auch Ehegatten, die ein gemeinsames Benützungsrecht vom Kläger ableiten, bilden im wegen titelloser Benützung geführten Räumungsprozess eine einheitliche Streitpartei. (T2)
  • 7 Ob 20/06a
    Entscheidungstext OGH 26.04.2006 7 Ob 20/06a
  • 4 Ob 196/11v
    Entscheidungstext OGH 28.02.2012 4 Ob 196/11v
    Vgl auch; Beisatz: gegenteilig zu 7 Ob 20/06a; an der zu 5 Ob 154/68 vertretenen Auffassung wird festgehalten. (T3); Beisatz: Bei mehreren titellosen Benutzern steht es dem dinglich Berechtigten frei, gegen alle oder nur einzelne klagsweise vorzugehen, und zwar auch dann, wenn diese abgeleitete Rechte behaupten. (T4); Beisatz: Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob beim mehreren, gemeinsam geklagten Benutzern die Handlungen des einen für einen anderen Säumigen wirken. (T5)
  • 4 Ob 2/19a
    Entscheidungstext OGH 29.01.2019 4 Ob 2/19a
    Beisatz: Einheitliche Streitpartei bei Räumungsklage wegen titelloser Benützung, wenn eine der beklagten Parteien ihr Benützungsrecht von der anderen beklagten Partei ableitet. (T6)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0035542

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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