Norm
StGB §81 Z1 A1Rechtssatz
Begleitumstände einer Gefährdungshandlung, die einen von vornherein unbestimmten Gefahrenradius bedingen und nach allgemeiner Lebenserfahrung den Eintritt eines nach Art und Umfang besonders schweren Schadens an Leib und Leben anderer besonders naheliegend erscheinen lassen, sind besonders gefährliche Verhältnisse im Sinne des § 337 lit a StG (nunmehr § 81 Z 1 StGB; hier: Zusammenstoß mit einem Omnibus).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0092424Dokumentnummer
JJR_19671117_OGH0002_0110OS00114_7000000_001