Norm
ZPO §261 Abs1Rechtssatz
Nur bei Abweisung der Einrede ist die darüber ergehende Entscheidung in die über die Hauptsache ergehende Entscheidung aufzunehmen, sonst ist ein abgesonderter Beschluß zu fassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0040233Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2016