Norm
ASVG §333 Abs3Rechtssatz
Ein Arbeitnehmer, der einen seiner Weisungsbefugnis unterstellten Lehrling desselben Betriebes von der Arbeitsstätte mit seinem Motorrad mit heimnimmt, ohne daß ihn dies vom Arbeitgeber aufgetragen worden wäre, ist während der Fahrt nicht Aufseher im Betrieb und zwar auch dann nicht, wenn die Heimfahrt in die Arbeitszeit eingerechnet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0085231Dokumentnummer
JJR_19671214_OGH0002_0020OB00316_6700000_001