Norm
EKHG §6Rechtssatz
Keine Haftung des Kraftfahrzeughalters, der seinen Wagen versperrt und den Schlüssel in seinem Sakko in seiner Stube in einer Wohnbaracke verwahrt, wenn ein Arbeitskollege aus einer anderen Stube den Schlüssel aus dem Sakko nimmt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0058416Dokumentnummer
JJR_19671214_OGH0002_0020OB00361_6700000_001