Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Der zum Geldempfang bevollmächtigte Hausverwalter, der eine unzulässige Wohnungsablöse namens des Hauseigentümers in Empfang genommen hat, kann diese nicht unter Berufung darauf für sich verhalten, daß die Vollmacht zu ungültigen Rechtsgeschäften ungültig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0025294Dokumentnummer
JJR_19671219_OGH0002_0080OB00341_6700000_001