Norm
ABGB §1325 E4Rechtssatz
Schmerzengeldanspruch wegen Sorgen um die Wiederherstellung der Gesundheit, um die Möglichkeit der späteren Berufsausübung, um die der Versorgung und Pflege entbehrende Familie; Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen, die nach Art der Dauerfolgen den Beschädigten an der Teilnahme an jenen Lebensfreuden hindern, die er vor dem Unfall genießen konnte und genossen hat (ertaubter Musikfreund, bewegungsbehinderter Sportler).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0031054Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.11.2020