RS OGH 1968/1/9 8Ob7/68, 7Ob165/75, 6Ob321/01a, 5Ob181/09t, 9Ob44/11b, 2Ob97/14z, 1Ob210/16p, 4Ob24/

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.1968
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Norm

ZPO §279 Abs1
ZPO §291
ZPO §359
ZPO §366

Rechtssatz

Gegen den vom Prozeßrichter einer Partei erteilten Auftrag, dem Sachverständigen die erforderlichen Unterlagen binnen einer bestimmten Frist zur Verfügung zu stellen, widrigenfalls das Verfahren ohne Rücksicht auf die Beweisaufnahme auf Antrag des Gegners fortgesetzt werden würde, ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 7/68
    Entscheidungstext OGH 09.01.1968 8 Ob 7/68
    Veröff: EvBl 1968/359 S 575
  • 7 Ob 165/75
    Entscheidungstext OGH 25.09.1975 7 Ob 165/75
    nur: Gegen den vom Prozeßrichter einer Partei erteilten Auftrag, dem Sachverständigen die erforderlichen Unterlagen binnen einer bestimmten Frist zur Verfügung zu stellen ist ein Rechtsmittel nicht zulässig. (T1) Beisatz: Verlaßverfahren (T2)
  • 6 Ob 321/01a
    Entscheidungstext OGH 31.01.2002 6 Ob 321/01a
    Auch; Beisatz: Da der gerichtlich bestellte Sachverständige Gehilfe des Gerichtes und im Gerichtsauftrag tätig ist, räumt schon §359 ZPO das Recht ein, die Vorlage von zur Gutachtenserstellung erforderlichen Unterlagen nicht über den "Umweg" des Gerichtes, sondern auch direkt an den Sachverständigen aufzutragen. (T3)
  • 5 Ob 181/09t
    Entscheidungstext OGH 15.09.2009 5 Ob 181/09t
    Vgl; Beisatz: Durch die Erteilung der erforderlichen Aufträge zur Mitwirkung an der Beschaffung von Grundlagen für die Gutachtenserstattung an die Parteien wird keine abgesonderte Anfechtungsmöglichkeit eröffnet. (T4); Bem: Hier: Außerstreitiges Verfahren. (T5)
  • 9 Ob 44/11b
    Entscheidungstext OGH 29.03.2012 9 Ob 44/11b
    Vgl auch; Beis wie T5
  • 2 Ob 97/14z
    Entscheidungstext OGH 25.06.2014 2 Ob 97/14z
    Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Auftrag des Pflegschaftsgerichtes an die Mutter, den Minderjährigen einer Entwicklungsdiagnostik zuzuführen und die Befunde vorzulegen. (T6)
  • 1 Ob 210/16p
    Entscheidungstext OGH 20.12.2016 1 Ob 210/16p
    Auch; Beis wie T3
  • 4 Ob 24/18k
    Entscheidungstext OGH 25.09.2018 4 Ob 24/18k
    Auch; Beis wie T3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0040425

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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