Norm
ZPO §279 Abs1Rechtssatz
Gegen den vom Prozeßrichter einer Partei erteilten Auftrag, dem Sachverständigen die erforderlichen Unterlagen binnen einer bestimmten Frist zur Verfügung zu stellen, widrigenfalls das Verfahren ohne Rücksicht auf die Beweisaufnahme auf Antrag des Gegners fortgesetzt werden würde, ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0040425Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2018