Norm
EO §184 Abs1 Z3Rechtssatz
Wurde ein bücherlich Berechtigter vom Versteigerungstermin nicht verständigt, so ist der Zuschlag zu versagen, wenn durch die Erteilung seine Rechte beeinträchtigt werden könnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0003177Dokumentnummer
JJR_19680110_OGH0002_0030OB00133_6700000_001