Norm
ZPO §528 Abs1 C3Rechtssatz
Weist die erste Instanz ein Rechtsmittel als verspätet, die zweite aber als unzulässig zurück, so liegen gleichlautende Beschlüsse im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO vor, wenn durch die Rekursentscheidung nicht eine sonst mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0044161Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.01.2017