RS OGH 1968/1/16 4Ob92/67

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Veröffentlicht am 16.01.1968
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Norm

AngG §27 Z1 Ec1

Rechtssatz

Die Erklärung, daß durch Vergeßlichkeit ein Schaden entstanden sein könne, und das mit diesem Zugeständnis verbundene Anbot der Wiedergutmachung sind nicht als Geständnis eines fahrlässig verursachten Schadens zu werten, so daß der Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit nicht gegeben ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 92/67
    Entscheidungstext OGH 16.01.1968 4 Ob 92/67
    Veröff: SozM IA/d,803

Schlagworte

SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Fahrlässigkeit, Versehen, Verschulden, Eingeständnis, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0029383

Dokumentnummer

JJR_19680116_OGH0002_0040OB00092_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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