Norm
MG §12 Abs6 FRechtssatz
Die durch Einziehung von Zwischendecken bewirkte Vergrößerung der Nutzfläche des Hauses kann eine Änderung im Bestand im Sinne des § 12 Abs 5 MG (alte Fassung) darstellen und damit eine Veränderung des Betriebskostenschlüssels bewirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0067557Dokumentnummer
JJR_19680117_OGH0002_0050OB00270_6700000_002