Norm
StVO §9 Abs1Rechtssatz
Das Überfahren einer Sperrlinie ist zulässig, wenn ein Vorbeifahren an einem Hindernis anders nicht möglich ist; dies darf jedoch nur unter Anwendung ganz besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht (unter Umständen Warnzeichen, Einweisen) geschehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0073413Dokumentnummer
JJR_19680119_OGH0002_0020OB00393_6700000_001