Norm
ASVG §334 Abs1Rechtssatz
Ein durch Alkoholgenuß in seiner Fahrfähigkeit beeinträchtigter Kraftfahrzeug-Lenker, der sich einem in gleicher Richtung mit fünfzehn km/h fahrenden Fahrzeug mit siebzig km/h nähert und nicht ständig die Fahrbahn beobachtet, sodaß er zuletzt weder anhalten, noch kontaktlos überholen kann, handelt grob fahrlässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0085446Dokumentnummer
JJR_19680129_OGH0002_0020OB00397_6700000_001