Norm
ABGB §1327 dRechtssatz
Fehlen konkrete Anhaltspunkte dafür, wie sich die Einkommensverteilung in der Familie des Getöteten gestaltet hätte, ist bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente der Aufteilungsschlüssel nach richterlichem Ermessen gemäß § 273 ZPO festzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0031646Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.04.2021