Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Verschuldensteilung 4 : 1 zu ungunsten eines Kraftfahrers, der eine Sperrlinie überfahren hat, in die linke Fahrbahnhälfte geraten und dort mit einem Kraftfahrer zusammengestoßen ist, der die zulässige Geschwindigkeit wesentlich überschritten hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0027024Dokumentnummer
JJR_19680216_OGH0002_0020OB00395_6700000_001