Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Verschuldensteilung 3 : 1 zugunsten eines Personenkraftwagen - Lenkers, der den Vorrang verletzt und mit einem Personenkraftwagen zusammenstößt, dessen Lenker ein Überholverbot und eine Geschwindigkeitsbegrenzung mißachtet und zu weit links fährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0027092Dokumentnummer
JJR_19680222_OGH0002_0020OB00011_6800000_001