Norm
StVO §3 CaRechtssatz
1. Ein neunjähriges Kind gehört noch zu den Personen, denen gegenüber der Vertrauensgrundsatz nicht wirksam ist.
2. Jeder Kraftfahrzeuglenker hat darauf Bedacht zu nehmen, daß Kinder im Handgemenge und in ihrem Spieltrieb sehr leicht jede Vorsicht außer acht lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0073999Dokumentnummer
JJR_19680222_OGH0002_0020OB00007_6800000_002