RS OGH 1968/2/27 9Os8/68, 12Os40/76, 9Os9/82, 12Os123/86, 14Os1/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1968
beobachten
merken

Norm

StPO §313 B

Rechtssatz

Die Entscheidung darüber, ob eine Simulation oder eine Sinnenverwirrung im Sinne des § 2 lit c StG vorliegt, ist den Geschwornen zu überlassen und durch Stellung einer Zusatzfrage nach dem erwähnten Schuldausschließungsgrund herbeizuführen (KH 3885); (hier durch ein Schädeltrauma bedingter psychischer Ausnahmezustand).

Entscheidungstexte

  • 9 Os 8/68
    Entscheidungstext OGH 27.02.1968 9 Os 8/68
    Veröff: EvBl 1968/373 S 581
  • 12 Os 40/76
    Entscheidungstext OGH 26.04.1976 12 Os 40/76
    Beisatz: Hier: Zusatzfrage nach dem Schuldausschließungsgrund des § 11 StGB bei einem diesbezüglichen Tatsachenvorbringen des Angeklagten ungeachtet dessen, daß der Sachverständige das Vorliegen derartiger, die Annahme dieses Schuldausschließungsgrundes rechtfertigender Tatsachen aus medizinischer Sicht verneinte. (T1)
  • 9 Os 9/82
    Entscheidungstext OGH 26.01.1982 9 Os 9/82
    Vgl auch
  • 12 Os 123/86
    Entscheidungstext OGH 21.08.1986 12 Os 123/86
    Vgl auch; Beis wie T1
  • 14 Os 1/93
    Entscheidungstext OGH 16.02.1993 14 Os 1/93
    Vgl; Beisatz: Eine allfällige Zurechnungsunfähigkeit des Täters ist im geschwornengerichtlichen Verfahren nur dann zum Gegenstand einer Zusatzfrage zu machen, wenn Verfahrensergebnisse Anlaß zu Zweifeln an der biologischen Schuldfähigkeit des Angeklagten, seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit im konkreten Fall, geben, wenn also im Beweisverfahren für das Vorliegen eines im § 11 StGB beschriebenen, die Dispositionsfähigkeit oder Diskretionsfähigkeit des Angeklagten ausschließenden Ausnahmezustandes konkrete (objektive) Anhaltspunkte hervorgekommen sind. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0100544

Dokumentnummer

JJR_19680227_OGH0002_0090OS00008_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten