RS OGH 1968/2/28 6Ob60/68

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Veröffentlicht am 28.02.1968
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Norm

ZPO §461

Rechtssatz

Das Rechtsschutzinteresse des Räumungsbeklagten an der von ihm gegen das erstgerichtliche, dem Räumungsbegehren stattgebende Urteil eingebrachten Berufung geht dadurch, daß er die Wohnung noch vor Überreichung der Berufung geräumt hat, nicht verloren.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 60/68
    Entscheidungstext OGH 28.02.1968 6 Ob 60/68
    Veröff: MietSlg 20698

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0041899

Dokumentnummer

JJR_19680228_OGH0002_0060OB00060_6800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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