Norm
ABGB §1415Rechtssatz
Dem Begehren auf Löschung eines Pfandrechtes ist auch ohne ausdrücklichen Antrag teilweise stattzugeben, wenn die Schuld nur teilweise getilgt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0033265Dokumentnummer
JJR_19680228_OGH0002_0050OB00262_6700000_002