Norm
ABGB §1494Rechtssatz
Wer sich auf eine Hemmung der Verjährung beruft, muss auch nachweisen, dass zufolge eines konkreten Sachverhaltes eine solche Hemmung eingetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0034647Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.05.2022