Norm
ABGB §1393 CaRechtssatz
Der Vermieter kann gegen seinen Willen nicht gezwungen werden, den Zessionar der Mietrechte auch als Verpflichteten aus dem Mietvertrag anzuerkennen. Einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung des Vermieters, gemäß § 1423 ABGB in Zukunft die im Einverständnis mit dem Mieter angebotenen Mietzinszahlungen des Mietrechts - Zessionars anzunehmen, fehlt das rechtliche Interesse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0032727Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2017