Norm
ABGB §828Rechtssatz
Die mehreren Personen gemeinschaftlich gehörige Liegenschaft kann nicht von einem Miteigentümer zu einem ideellen Teile mit einer Dienstbarkeit belastet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0013190Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.11.2020