Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Keine Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen den Rechtsträger, wenn sich der Geschädigte als Privatbeteiligter dem Strafverfahren gegen das schuldtragende Organ angeschlossen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0034617Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.11.2013