RS OGH 1968/3/26 4Ob11/68

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Veröffentlicht am 26.03.1968
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Norm

AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Keine Vertrauensunwürdigkeit, wenn der Angestellte seinem Dienstgeber - der ihm seine Vordienstzeit in einem anderen Betrieb anrechnet - beim Abschluß verschweigt, daß er von seinem früheren Dienstgeber freiwillig eine Abfindung bekommen hat.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 11/68
    Entscheidungstext OGH 26.03.1968 4 Ob 11/68

Schlagworte

SW: Vorzeiten, Anrechnung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verschweigen, Angestellte, Vertrauensverwirkung, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0029831

Dokumentnummer

JJR_19680326_OGH0002_0040OB00011_6800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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