Norm
ABGB §287Rechtssatz
Stillschweigende Widmung eines in Privateigentum stehenden Weges zum Gemeingebrauch als öffentliche Straße ist möglich; Voraussetzung hiefür ist insbesondere auch ein dringendes Verkehrsbedürfnis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0009784Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.01.2015