Norm
ABGB §484Rechtssatz
Mit der Dienstbarkeit des Fahrweges ist das Recht verbunden, schwere Lasten zu schleifen. Wenn aber schonendere Art des Holztransportes möglich ist, so kann der Servitutsberechtigte nicht auf jener Transportart (Schleifen) beharren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0011795Zuletzt aktualisiert am
24.11.2009