Norm
ABGB §1309Rechtssatz
Es ist dem ehelichen Vater als Aufsichtsverschulden anzulasten, wenn er ohne weitere Belehrung und Vorsichtsmaßnahmen seinem vier Jahre und vier Monate alten Kind die Anschaffung und Verwendung eines Spielzeuges gestattet, durch dessen unsachgemäße Behandlung einem Spielgefährten eine Verletzung zugefügt werden kann (hier: mit einer Schleuder zu betätigendes pfeilförmiges Plastik - Flugzeug).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0027435Dokumentnummer
JJR_19680424_OGH0002_0050OB00066_6800000_001