RS OGH 1968/4/24 5Ob66/68, 1Ob73/71

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Veröffentlicht am 24.04.1968
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Norm

ABGB §1309

Rechtssatz

Es ist dem ehelichen Vater als Aufsichtsverschulden anzulasten, wenn er ohne weitere Belehrung und Vorsichtsmaßnahmen seinem vier Jahre und vier Monate alten Kind die Anschaffung und Verwendung eines Spielzeuges gestattet, durch dessen unsachgemäße Behandlung einem Spielgefährten eine Verletzung zugefügt werden kann (hier: mit einer Schleuder zu betätigendes pfeilförmiges Plastik - Flugzeug).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 66/68
    Entscheidungstext OGH 24.04.1968 5 Ob 66/68
    Veröff: EvBl 1968/379 S 603
  • 1 Ob 73/71
    Entscheidungstext OGH 25.03.1971 1 Ob 73/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0027435

Dokumentnummer

JJR_19680424_OGH0002_0050OB00066_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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