RS OGH 1968/4/24 6Ob51/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1968
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Norm

ABGB §1375 B
ABGB §1375 C
ZPO §395
ZPO §411 Ba
ZPO §411 Bd

Rechtssatz

Der Spruch eines in einem Scheinprozeß ergangenen Anerkenntnisurteiles schließt eine neuerliche Erörterung der Ansprüche nicht aus; die Rechtskraftwirkung ist lediglich Dritten gegenüber gegeben, die Prozeßparteien können sich dagegen in einem neuen Prozeß darauf berufen, daß die dem Anerkenntnisurteil entsprechende Rechtslage niemals gewollt war.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 51/68
    Entscheidungstext OGH 24.04.1968 6 Ob 51/68
    Veröff: EvBl 1968/360 S 576 = SZ 41/52 = JBl 1970,430 (mit Besprechung von Matscher)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0032729

Dokumentnummer

JJR_19680424_OGH0002_0060OB00051_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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