Norm
ABGB §914Rechtssatz
Bei der Vertragsauslegung können auch die sonstigen von den Parteien vor und bei Abschluss des Vertrages abgegebenen Erklärungen herangezogen werden (so auch schon 8 Ob 226/65).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0017934Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.09.2021