Norm
HGHAngG §1 Abs5Rechtssatz
Besteht vorübergehend die Notwendigkeit, daß die Hausgehilfin im Rahmen der Hauswirtschaft des Dienstgebers Personen, die zum Geschäftsbetrieb des Dienstgebers gehören, mitbetreut, so findet dennoch auf ihr Dienstverhältnis das HGHAngG Anwendung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0063443Dokumentnummer
JJR_19680507_OGH0002_0040OB00027_6800000_002